„Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur in ordnungsgemäßem Zustand in Betrieb genommen werden und müssen in diesem Zustand erhalten werden.“ DGUV Vorschrift 3
1. Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft
2. Prüfung in bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
Unsere Prüfgeräte: zertifizierte Installationstester von Fluke, Beha, Testo etc.
Ob Unternehmen, Gewerbe, Gastronomie, Mietwohnung oder Privathaushalt: Wir prüfen elektrische Geräte, Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3), den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Arbeitsschutz (ArbschG).
• Durchführung von Prüfungen an elektrischen Anlagen
• – Schutzmaßnahmen in verschiedenen Netzsystemen
• – Potenzialausgleich, Isolationswiderstände
• – Messungen an Erdungsarbeiten
• Dokumentation der Mess- und Prüfergebnisse
• Wärmebildkameraüberwachung
• Wartungsvertrag
• Einhaltung und Information über die vorgeschriebenen Prüffristen
• E-Check Prüfplakette/E-Check Zertifikat
• Angebot zur Mängelbeseitigung
• Mängelbeseitigung
• Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, Normen und Regeln
• Sorgfältige Prüfung
• Rechtssichere Dokumentation
• Persönliche Beratung
• Schutz: Gewissheit, das die geprüften Geräte
• den Sicherheitsanforderungen entsprechen
• Detaillierte Dokumentation: Überblick über Zustand und
• Wert der Anlage
• Schadensvorbeugung: Frühzeitiges Entdecken von Mängeln
• oder bevorstehenden Schäden, Vorbeugung von Ausfallzeiten
• oder Datenverlust
• Bei Mieterwechsel: genaue Bestandsaufnahme des Zustands
• der E-Anlage
• Vorschriftsmäßig: Die gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber
• Gewerbeaufsichtsämtern, Berufsgenossenschaften und
• Versicherungen werden erfüllt
• Alle Prüfergebnisse liegen ordnungsgemäß vor:
• ein anerkannter Nachweis gegenüber Versicherungen – auch bei
• Schadensersatzansprüchen
• Energie sparen: Durch die optionale Energieberatung sparen Sie
• Kosten und schonen die Umwelt
Was dürfen wir für Sie tun? Sprechen Sie uns gern an. Anruf genügt: 040/398 66 60